Präqualifikation
Erläuterung:
Bauunternehmen müssen als Bieter bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 6 VOB/A insbesondere bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für jedes einzelne Vergabeverfahren durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Öffentliche Vergabestellen prüfen daraufhin diese Unterlagen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut. Vor diesem Hintergrund ermöglicht die Präqualifikation eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland.
Hierzu wird den öffentlichen Auftraggebern zur Erleichterung ihrer Arbeit eine Liste derjenigen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die präqualifiziert sind, in ein öffentliches Vergabeverfahren eingebunden zu werden, weil sie die in der VOB festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung der von der VOB definierten Eignungsnachweise trägt erheblich zur Kostenreduzierung aller am Vergabeverfahren Beteiligter bei. Sie erfolgt als freiwilliges Angebot durch eigens damit beauftragte Präqualifizierungsstellen unter ständiger Überwachung und Kontrolle des unabhängigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V..
Durch die auf den Leistungsbereich bezogene vorgelagerte Eignungsprüfung wird folgendes sichergestellt:
- Qualitätssteigerung durch von unabhängigen Dritten geprüfte Informationen über qualifizierte Unternehmen
- Prüfung der Eignungsnachweise bereits vor der Abgabe der Angebote
- Prüfung der Eignungsnachweise durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben
- Regelmäßige Überwachung der durchgeführten Eignungsprüfungen durch den unabhängigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
- Entlastung von Unternehmen und Vergabestellen
- Kosten- und Zeitersparnis
- Präqualifikation auch für Nachunternehmer
- Transparenz bei öffentlichen Vergaben
Quelle: Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., www.pq-verein.de